Die Kontrolle der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
erfolgt gemäß Lebensmittelrecht. Unternehmen, die Wasser für den
menschlichen Gebrauch bereitstellen, gelten als
Lebensmittelunternehmen. Von den Trinkwasserversorgern wird vom
Gesetzgeber - sei es bei der der Gewinnung, Speicherung oder
Verteilung des Nahrungs- und Genussmittels
Wasser- viel gefordert. Das
österreichische
Trinkwasser muss den gesetzlichen strengen
Anforderungen entsprechen und steht daher unter ständiger
Überwachung. In Österreich zählt Trinkwasser zu den Lebensmitteln,
die in ihrer Qualität äußerst konsequent überwacht werden. Die
Überprüfung des Trinkwassers erfolgt in regelmäßigen Abständen und
umfasst die Analyse des Wassers, die
Kontrolle der
Wasserversorgungsanlage und die Beurteilung der örtlichen
Situation der Wasserspender. Die Trinkwasseruntersuchung wird von
den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, den
Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und Gemeinden
durchgeführt.
Die
Entnahmen
dürfen nur von
- nach dem
Lebensmittelgesetz
- berechtigten Personen der untersuchenden Stelle
vorgenommen werden. Im entsprechend ausgestatteten Labor werden dann
chemische und mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Die
für KonsumentInnen bedeutsamen werden hier zusammengefasst und
erläutert. Zusätzlich werden Parameterwerte angeführt, die häufig
angefragt werden. Für weiterführende Auskünfte bezüglich der
Wasserinhaltsstoffe (siehe "Wasseranalyse") steht Ihnen
Der Wasserverband auch gerne zur
Verfügung.
Für die Qualität des Wassers
von privaten
Hausbrunnen zur Versorgung privater Haushalte
gibt
es keine rechtlichen Regelungen. |